Ablauf
Natürlich freue ich mich über jeden Auftrag, jedoch gibt es ein paar Dinge zu beachten:
Pyrotechniker oder Feuerwerk zum Selbstabbrand?
Es gibt zwei Möglichkeiten um ein Feuerwerk abzubrennen:
Feuerwerk zum Selbstabbrand ( günstige Alternative ):
Hierzu benötigen Sie eine sog. „Ausnahmegenehmigung“ der jeweiligen Gemeinde wo die Feierlichkeit stattfindet. Sollten Sie diese bekommen, können Sie mit dieser bei mir Feuerwerksverbundbatterien käuflich erwerben. Diese haben eine Brenndauer pro Verbund von ca. 2Min. & sind koppelbar. Ein Verbund liegt je nach Effekt zwischen 129€ – 145€ ( Preis inkl. 19% MwSt. ). Gerne sende ich Ihnen vorab per Mail eine Liste mit unseren verfügbaren Verbundbatterien inkl. Videos zu.
Feuerwerk durch Pyrotechniker:
Hier müssten Sie sich um nichts kümmern, das erledige ich für Sie. Ich zeige das gewünschte Feuerwerk bei der jeweiligen Landesregierung an. Egal ob ein kleines Barockfeuerwerk oder ein musiksynchrones Feuerwerk, ich werde dieses nach Ihren Wünschen erstellen und choreografieren. Hier liegt der Minutenpreis je nachdem was für ein Feuerwerk gewünscht wird zwischen 300€-400€. Weiterhin sofern Sie das wünschen kann ich Ihnen die fertige Show mittels Computersimulation vorab zeigen. Sollten Sie dann Änderungswünsche haben, können diese ohne Probleme eingearbeitet werden.
Abbrennplatz:
Dieser sollte je nachdem wie groß das Feuerwerk werden soll über eine entsprechende Fläche verfügen. Wichtig ist hier der sog. radiale Sicherheitsabstand zum Publikum.
Sofern dieser größer / gleich 100 Meter wäre sollte dies für die meisten Feuerwerkshows ausreichen. Sollte dieser kleiner sein so werde ich versuchen die gewünschte Feuerwerksshow darauf anzupassen.
Die meisten Feuerwerke sind sehr umfangreich & es muss rechtzeitig mit dem Aufbau begonnen werden. Daher gehen Sie davon aus das ab 11 Uhr der Abbrennplatz komplett gesperrt ist bis zum Zeitpunkt der Freigabe bzw. Aufhebung der Absperrung.
Wann darf ein Feuerwerk zeitlich stattfinden?
Von Mai bis Juli bis 23:00 Uhr
29.03 – 25.10 außer Mai-Juli bis 22:30 Uhr
Restlicher Zeitraum bis 22:00 Uhr
Sollte ein späterer Abbrand gewünscht sein so müsste die jeweilige örtliche Gemeinde dieses genehmigen.